Tätikeitsbericht für die Jahre 2019–2021
Tätigkeitsbericht des Kunstvereins Michendorf e.V. für die Jahre 2019 bis 2021
2019
Im ersten vollständigen Jahr 2019 hatte der Kunstverein drei Interessengruppen und zwei Projektgruppen, die alle von allen Vereinsmitgliedern (Jahresbeitrag 10 €) kostenlos besucht werden konnten. Wöchentlich wurden im Gemeindezentrum Wilhelmshorst ein Malkurs und ein Computerkurs angeboten. Außerdem gab es zehn vorbereitete Exkursion, die sich inhaltlich mit Kunst beschäftigten. Auf der Jahreshauptversammlung wurde der Mitgliedsbeitrag auf 15 € erhöht. Es wurden zwei Projekte durchgeführt: Spielebau und Schwarzlichttheater. Die selbstgebauten Spiele wurden bei verschiedenen Anlässen vorgeführt, das Schwarzlichttheater hatte Aufführungen zum Fontanejahr. Es wurden Spiele auch für Dorf- oder Spartenfeste kostenlos verliehen.Im Oktober zeigte der Kunstverein beim 1. Kunstfest seine Aktivitäten. Die Weihnachtsfeier fand an 6. Dezember statt mit Lesungen Singen und gemeinsamen selbst gemachtem Essen im Gemeindezentrum.
2020
Zunächst wurde eine website des Kunstvereins gestaltet, die regelmäßig (fast wöchentlich) gepflegt wurde. Bis zu den Auswirkungen der Pandemie kam noch eine Bildbearbeitungsgruppe (Photoshop) und eine Fotogruppe dazu. Als die Gemeindezentren schlossen und die Kontaktregelungen unsere Arbeit sehr einschränkten, wurden per Zoom Online-Kurse in Bildbearbeitung und „ein Kessel Buntes“ wöchentlich angeboten um den Kontakt zu den Mitgliedern nicht abzubrechen. Außerdem wurden weiterhin wöchentlich Exkursionen durchgeführt, wobei strikt die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen beachtet wurden. Eine Jahreshauptversammlung musste abgesagt werde, da für die damalige Mitgliederzahl (35) kein Raum zur Verfügung stand. In der Weihnachtszeit erschien auf unserer website ein digitaler Adventskalender mit Rätseln, Fotos und Geschichten zur Weihnachtszeit. Jeden Tag wurde ein neues Türchen freigeschaltet. Die Weihnachtsfeier musste ausfallen, dafür bekam jedes Mitglied eine kleine Aufmerksamkeit nach Hause geliefert. Das Projekt „Ein Apfel für Michendorf“ wurde im Winter gestartet und erste Ergebnisse präsentiert. Das Rosengut zeigte großes Interesse und konnte zum Materialwert Äpfel kaufen. Außerdem konnten wir dadurch das Mehrgenerations-Projekt (8 ‑80 Jahre) in einer Werkstatt mit einem ausgebildeten Werkmeister durchführen unter Einhaltung der geltenden Pandemiebestimmungen
2021
Leider war kein Ende der Pandemie abzusehen. Die Fotogruppe arbeitete auf Exkursionen an einem ersten Bildband. Über Zoom fanden Bildbearbeitungskurse statt. Erst nach Lockerungen der Pandemieeinschränkungen konnten der Verein wieder die Kurse (s. 2019) anbieten. Leider sind in der Zwischenzeit einige Mitglieder verstorben, andere haben mangels fehlendem Angebot den Verein verlassen. Ein neues Projekt wurde ins Leben gerufen:“ Die Tafel des Kurfürsten“. Der Verein erhielt über die Gemeinde Zuschüsse aus dem Topf der Kulturförderung. Das kam für alle Mitglieder sehr überraschend und so konnte bisher nicht finanzierbare Projekte angegangen werden. Da alle ehrenamtlich arbeiteten, wurden die Mittel ausschließlich für Material genutzt. Die „Tafel“ erlebte beim Tag des offenen Ateliers ihre Premiere. Alle Gegenstände waren aus Holz (teils in Übergrößen) angefertigt und von unseren Künstlern bemalt. Machen Sie sich selbst ein Bild, indem Sie unsere website ansehen. (www.kunstverein-michendorf.de). Die Tafel und ein Apfel zogen dann zum
1. Michendorfer Apfelfest, später zu Dorffesten (unter anderem Borkheide) und in diesem Jahr auf die LaGa in Beelitz. Dort war sie in Begleitung unseres Projektes „Chamäleon Cham und Till Eulenspiegel). Die Fotogruppe hat nun inzwischen schon sechs Bildbände hergestellt, darunter Band 6 „Lost Places“.
Ausblick 2022
Nach der Jahreshauptversammlung und den Wahlen hat der Vorstand beschlossen, den Verein verstärkt auf Projektarbeit auszurichten. Die Mitglieder sollen aktiv das Vereinsleben mitgestalten und nicht nur konsumieren und bei Ereignisse nicht helfen dabei sein wollen. Ein riesiges Projekt 2022 ist der Neubau des Michendorfer Rathaus, welches von der Fotogruppe dokumentiert wird. Erste Bilder im Blog auf www.kkk-michendorf.de wo auch Infos zu den Exkursionen zu sehen sind. Unsere beiden websites sind miteinander verlinkt.
Bernhard Ehrentraut (Vorsitzender des Kunstvereins Michendorf e.V.)
Protokoll der JHV am 17. Mai 2022
Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022
im Gemeindezentrum Wilhelmshorst am Dienstag, den 17. Mai 2022 um 09:30 Uhr
Beginn der Sitzung: 09:32 Uhr
TOP 1 Begrüßung der Mitglieder*innen / Eröffnung der JHV 2022. Es waren acht von 16 Mitglieder anwesend.
TOP 2 Wahl des Schriftführers und Wahl des Versammlungsleiters
Schriftführerin: Annelie Dessombes wurde einstimmig gewählt und nahm die Wahl an.
Versammlungsleiter: Bernhard Ehrentraut wurde einstimmig gewählt und nahm die Wahl an.
TOP 3 Genehmigung / Änderungen der Tagesordnung
Es wurden keine Änderungen oder Einwände geäußert.
TOP 4 Jahresbericht des Vorstands für die Kalenderjahre 2020/2021/2022
Wegen der Schließung der Gemeindezentren wurden Zoomsitzungen zur Bildbearbeitung durchgeführt und Bunte Vormittage online durchgeführt. Fast jede Woche fanden Exkursionen statt, eine kleine neue „Koch-Gruppe“ konnte sich während der Einschränkungen durch die Pandemie nur privat treffen. Aus den Ausflügen wurden Fotosafaris, mittlerweile wurde der 70. Ausflug gefeiert. Das Generationen-Projekt „Ein Apfel für Michendorf“ war sehr aufwendig. Fünf der 80 cm hohe Früchte hatte im März ihren Auftritt Im Rosengut, ein Apfel ging an die Gemeinde. Das Projekt „Die Kurfürstentafel“ mit aus Holz gefertigten Gegenständen war schon an einigen Stellen in Potsdam Mittelmark aufgebaut. Es wurden sechs Bildbände gemeinsam erstellt und gedruckt. Im Moment steht Das „Projekt Chamäleon und Till Eulenspiegel“ an.
TOP 5 Bericht der Kassenprüferin Anette Meixner (Onlinewahl)
Die Unterlagen wurden geprüft und als sachlich richtig befunden.
TOP 6 Entlastung von Peter Buhleier als Kassenwart und von Ellen Schulz als kommissarische Kassenwartin
Peter Buhleier und Ellen Schulz wurden einstimmig entlastet.
TOP 7 Entlastung des Vorstands
Bernhard Ehrentraut (1. Vorsitzende), Annelie Dessombes (2. Vorsitzende) und Pia Haase (Öffentlichkeitsarbeit) wurden einstimmig entlastet
TOP 8 Neuwahl des Vorstands
Bernhard Ehrentraut (1. Vorsitzender), Annelie Dessombes (2. Vorsitzende) und Pia Haase (Öffentlichkeitsarbeit) wurden einstimmig wiedergewählt. Anette Meixner (Finanzen) wurde einstimmig als Kassenwartin gewählt.
TOP 9 Haushaltsplan 2022
Der Kassenstand weist derzeit ein Minus von 57,67 € auf. Durch zu erwartende Einnahmen 250 € mittels der Mitgliederbeiträge, wird ein ausgeglichener Haushalt gesichert sein. Weitere Ausgaben werden durch Spenden finanziert, Projekte und Interessengruppen finanzieren sich selbst. Öffentlichkeitsarbeit und Materialkosten werden durch Fördermittel und/oder Spenden finanziert.
TOP 10 Aktivitäten des Vereins (Kunstfest, Projekte Fotosafaris)
— Kunstfest So 23.10.2022 im Gemeindezentrum Wilhelmshorst
— Fotosafaris
— Projekte: Rathausbau, Chamäleon, Fotorallye
— Interessengruppe: Fotogruppe, Bildbearbeitungsgruppe, Kochgruppe
TOP 11 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr
Die Höhe des Jahresbeitrags auf 25 € wurde einstimmig beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist 2022 bis zum 31. Juli zu entrichten an 2023 jeweils zum 31. Januar des Jahres
Es wurde einstimmig beschlossen keine Aufnahmegebühren zu erheben.
TOP 12 Anträge und Verschiedenes
Es lagen keine Anträge vor.
TOP 13 Schlusswort des Vorsitzenden/der Vorsitzenden
Sitzungsende: 10:55 Uhr
17.05.2022 Protokollführerin: Annelie Dessombes
Satzungsänderung durch Beschluss der JHV vom 17. Mai 2022
“In der Mitgliederversammlung wurde beschlossen den Mitgliedsbeitrag für das Haushaltjahr 2022 auf 25 € zu erhöhen. Der Beitrag ist bis zum 31. Juli fällig. Ab 2023 sind die Beitragszahlungen bis zum 31. Januar 2023 zu entrichten.”
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt wird auf Vorstndsbeschluss vom 31. Mai 2022 nach sechs Monaten aus dem Verein ausgeschlossen. Eine Beitagszahlung kann über rechtliche Mittel eingefordert werden.
Satzung des Kunstvereins Michendorf e.V. ( mit Änderungen von 5. September 2018, 14. Januar 2019und 17. Mai 2022)
Satzung des Kunstvereins Michendorf e.V.
(mit Änderungen vom 5. September 2018, 14.01.2019 und 17.05.2022)
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Name des Vereins lautet „Kunstverein Michendorf e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Rechtsformzusatz „e.V.“ im Namen.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (hier 2018).
(3) Der Verein hat seinen Sitz in 14552 Michendorf (Waldstr. 39a) im Land Brandenburg.
2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke ” der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: „Förderung kultureller Betätigungen bzw. kultureller Veranstaltungen“, „Malkurse“, „Freizeitgestaltung“, „Kunstaustellungen“ „Führungen „und Veranstaltungen“
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Der Verein ist bestrebt, ein Netzwerk mit anderen Vereinen und Einrichtungen ähnlicher Prägung aufzubauen, um effektiv und kostensparend agieren zu können.
(6) Spendengelder bei Veranstaltungen und Kursen werden in der Regel nicht erwartet. Werden Spenden gegeben, so werden diese von zwei Vereinsmitgliedern gezählt, einem Vorstandsmitglied übergeben und im Haushaltsbuch vermerkt.
3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(2) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
(3) Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 25€. Die Fälligkeit des Beitrags ist jeweils am 31. Januar des jeweiligen Jahres. Im Jahr 2022 ist der Beitrag bis zum 31. Juli 2022 fällig.
4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen und muss spätestens am 30.9. des laufenden Jahres beim Vorstand eingehen.
(3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund, insbesondere vereinsschädigendes Verhalten, vorliegt.
5 Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- und zwei weiteren Personen mit besonderen Aufgaben
(2) Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils allein.
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.(4) Der Vorstand ist verantwortlich für:die Führung der laufenden Geschäfte;
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
- die Verwaltung des Vereinsvermögens;
- die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr;
- die Buchführung;
- die Erstellung des Jahresberichts;
- die Vorbereitung und die Einberufung der Mitgliederversammlung.
(5) Vorstandssitzungen werden vom ersten Vorsitzenden per E‑Mail, schriftlich oder telefonisch einberufen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der teilnehmenden Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden. Stimmvollmachten sind zulässig. Der Vorstand ist auch beschlussfähig, wenn nicht alle Vorstandsämter besetzt sind.
(6) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der u.a. die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt werden.
(7) Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7 Vergütung des Vorstands, Aufwandsersatz
(1) Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie können bei Bedarf eine angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Zeit – oder Arbeitsaufwand erhalten. Über die Gewährung und Höhe der Vergütung beschließt die Mitgliederversammlung. Für den Abschluss von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand gemäß § 26 BGB (§ 6 Abs. 2 der Satzung) zuständig.
(2) Aufwendungen für den Verein werden gemäß § 670 BGB gegen Vorlage von Belegen ersetzt.
8 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der nicht Vorstandsmitglied ist, für die Dauer von zwei Jahren. Dieser überprüft am Ende eines jeden Geschäftsjahres die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Der Kassenprüfer erstattet Bericht in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.
9 Ordentliche Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in Textform einberufen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen. In der Einladung sind die Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen anzugeben. Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(2) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- a) die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder;
- b) die Wahl des Kassenprüfers
- c) die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr;
- d) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands;
- e) die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages;
- f) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
(3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern Gesetz und Satzung das nicht anders regeln. Stimmvollmachten sind nicht zulässig. Auf Antrag beschließt die Mitgliedersammlung, ob geheim abgestimmt wird. Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
(4) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.
(5) Die Versammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Bei dessen Abwesenheit wählt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.
10 Protokollierung von Beschlüssen
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
(1) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 20 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt wird.(2) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Regelungen in §§ 9 und 10 der Satzung entsprechend.
12 Satzungsänderungen durch Vorstand
Der Vorstand kann Satzungsänderungen, die von einem Gericht oder einer Behörde verlangt werden, beschließen.
13 Auflösung des Vereins, Mittelverwendung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Kunst und Kultur.
14 Datenschutz im Verein
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorlie-gen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: — das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, — das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, — das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, — das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, — das Recht auf Daten-übertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und — das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
(3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutz-Verantwortlichen.
(5) Das am 25.05.2018 in Kraft getretene komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union wird übernommen. Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz in der überarbeiteten Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Der Formulierungsvorschlag berücksichtigt bereits die ab dann geltenden Bestimmungen.
Die Änderung der Satzung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung am
17. Mai 2022 in 14552 im Gemeindezentrum Wilhelmshorst, Albert Schweitzer Str. 9–11