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Tätikeits­be­richt für die Jah­re 2019–2021

Tätig­keits­be­richt des Kunst­ver­eins Michen­dorf e.V. für die Jah­re 2019 bis 2021
2019
Im ers­ten voll­stän­di­gen Jahr 2019 hat­te der Kunst­ver­ein drei Inter­es­sen­grup­pen und zwei Pro­jekt­grup­pen, die alle von allen Ver­eins­mit­glie­dern (Jah­res­bei­trag 10 €) kos­ten­los besucht wer­den konn­ten. Wöchent­lich wur­den im Gemein­de­zen­trum Wil­helms­horst ein Mal­kurs und ein Com­pu­ter­kurs ange­bo­ten. Außer­dem gab es zehn vor­be­rei­te­te Exkur­si­on, die sich inhalt­lich mit Kunst beschäf­tig­ten. Auf der Jah­res­haupt­ver­samm­lung wur­de der Mit­glieds­bei­trag auf 15 € erhöht. Es wur­den zwei Pro­jek­te durch­ge­führt: Spie­le­bau und Schwarz­licht­thea­ter. Die selbst­ge­bau­ten Spie­le wur­den bei ver­schie­de­nen Anläs­sen vor­ge­führt, das Schwarz­licht­thea­ter hat­te Auf­füh­run­gen zum Fon­ta­ne­jahr. Es wur­den Spie­le auch für Dorf- oder Spar­ten­fes­te kos­ten­los verliehen.Im Okto­ber zeig­te der Kunst­ver­ein beim 1. Kunst­fest sei­ne Akti­vi­tä­ten. Die Weih­nachts­fei­er fand an 6. Dezem­ber statt mit Lesun­gen Sin­gen und gemein­sa­men selbst gemach­tem Essen im Gemeindezentrum.
2020
Zunächst wur­de eine web­site des Kunst­ver­eins gestal­tet, die regel­mä­ßig (fast wöchent­lich) gepflegt wur­de. Bis zu den Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie kam noch eine Bild­be­ar­bei­tungs­grup­pe (Pho­to­shop) und eine Foto­grup­pe dazu. Als die Gemein­de­zen­tren schlos­sen und die Kon­takt­re­ge­lun­gen unse­re Arbeit sehr ein­schränk­ten, wur­den per Zoom Online-Kur­se in Bild­be­ar­bei­tung und „ein Kes­sel Bun­tes“ wöchent­lich ange­bo­ten um den Kon­takt zu den Mit­glie­dern nicht abzu­bre­chen. Außer­dem wur­den wei­ter­hin wöchent­lich Exkur­sio­nen durch­ge­führt, wobei strikt die jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Rege­lun­gen beach­tet wur­den. Eine Jah­res­haupt­ver­samm­lung muss­te abge­sagt wer­de, da für die dama­li­ge Mit­glie­der­zahl (35) kein Raum zur Ver­fü­gung stand. In der Weih­nachts­zeit erschien auf unse­rer web­site ein digi­ta­ler Advents­ka­len­der mit Rät­seln, Fotos und Geschich­ten zur Weih­nachts­zeit. Jeden Tag wur­de ein neu­es Tür­chen frei­ge­schal­tet. Die Weih­nachts­fei­er muss­te aus­fal­len, dafür bekam jedes Mit­glied eine klei­ne Auf­merk­sam­keit nach Hau­se gelie­fert. Das Pro­jekt „Ein Apfel für Michen­dorf“ wur­de im Win­ter gestar­tet und ers­te Ergeb­nis­se prä­sen­tiert. Das Rosen­gut zeig­te gro­ßes Inter­es­se und konn­te zum Mate­ri­al­wert Äpfel kau­fen. Außer­dem konn­ten wir dadurch das Mehr­ge­ne­ra­ti­ons-Pro­jekt (8 ‑80 Jah­re) in einer Werk­statt mit einem aus­ge­bil­de­ten Werk­meis­ter durch­füh­ren unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Pandemiebestimmungen
2021
Lei­der war kein Ende der Pan­de­mie abzu­se­hen. Die Foto­grup­pe arbei­te­te auf Exkur­sio­nen an einem ers­ten Bild­band. Über Zoom fan­den Bild­be­ar­bei­tungs­kur­se statt. Erst nach Locke­run­gen der Pan­de­mie­ein­schrän­kun­gen konn­ten der Ver­ein wie­der die Kur­se (s. 2019) anbie­ten. Lei­der sind in der Zwi­schen­zeit eini­ge Mit­glie­der ver­stor­ben, ande­re haben man­gels feh­len­dem Ange­bot den Ver­ein ver­las­sen. Ein neu­es Pro­jekt wur­de ins Leben geru­fen:“ Die Tafel des Kur­fürs­ten“. Der Ver­ein erhielt über die Gemein­de Zuschüs­se aus dem Topf der Kul­tur­för­de­rung. Das kam für alle Mit­glie­der sehr über­ra­schend und so konn­te bis­her nicht finan­zier­ba­re Pro­jek­te ange­gan­gen wer­den. Da alle ehren­amt­lich arbei­te­ten, wur­den die Mit­tel aus­schließ­lich für Mate­ri­al genutzt. Die „Tafel“ erleb­te beim Tag des offe­nen Ate­liers ihre Pre­mie­re. Alle Gegen­stän­de waren aus Holz (teils in Über­grö­ßen) ange­fer­tigt und von unse­ren Künst­lern bemalt. Machen Sie sich selbst ein Bild, indem Sie unse­re web­site anse­hen. (www.kunstverein-michendorf.de). Die Tafel und ein Apfel zogen dann zum
1. Michen­dor­fer Apfel­fest, spä­ter zu Dorf­fes­ten (unter ande­rem Bork­hei­de) und in die­sem Jahr auf die LaGa in Beelitz. Dort war sie in Beglei­tung unse­res Pro­jek­tes „Cha­mä­le­on Cham und Till Eulen­spie­gel). Die Foto­grup­pe hat nun inzwi­schen schon sechs Bild­bän­de her­ge­stellt, dar­un­ter Band 6 „Lost Places“.
Aus­blick 2022
Nach der Jah­res­haupt­ver­samm­lung und den Wah­len hat der Vor­stand beschlos­sen, den Ver­ein ver­stärkt auf Pro­jekt­ar­beit aus­zu­rich­ten. Die Mit­glie­der sol­len aktiv das Ver­eins­le­ben mit­ge­stal­ten und nicht nur kon­su­mie­ren und bei Ereig­nis­se nicht hel­fen dabei sein wol­len. Ein rie­si­ges Pro­jekt 2022 ist der Neu­bau des Michen­dor­fer Rat­haus, wel­ches von der Foto­grup­pe doku­men­tiert wird. Ers­te Bil­der im Blog auf www.kkk-michendorf.de wo auch Infos zu den Exkur­sio­nen zu sehen sind. Unse­re bei­den web­sites sind mit­ein­an­der verlinkt.

Bern­hard Ehren­traut (Vor­sit­zen­der des Kunst­ver­eins Michen­dorf e.V.)

Pro­to­koll der JHV am 17. Mai 2022

Pro­to­koll der Jah­res­haupt­ver­samm­lung 2022
im Gemein­de­zen­trum Wil­helms­horst am Diens­tag, den 17. Mai 2022 um 09:30 Uhr

Beginn der Sit­zung:            09:32  Uhr

TOP   1          Begrü­ßung der Mitglieder*innen / Eröff­nung der JHV 2022. Es waren acht von 16 Mit­glie­der anwesend.

TOP   2          Wahl des Schrift­füh­rers und Wahl des Versammlungsleiters

Schrift­füh­re­rin: Anne­lie Dess­om­bes wur­de ein­stim­mig gewählt und nahm die Wahl an.

Ver­samm­lungs­lei­ter: Bern­hard Ehren­traut wur­de ein­stim­mig gewählt und nahm die Wahl an.

TOP   3          Geneh­mi­gung / Ände­run­gen der Tagesordnung
Es wur­den kei­ne Ände­run­gen oder Ein­wän­de geäußert.

TOP   4          Jah­res­be­richt des Vor­stands für die Kalen­der­jah­re 2020/2021/2022
Wegen der Schlie­ßung der Gemein­de­zen­tren wur­den Zoom­sit­zun­gen zur Bild­be­ar­bei­tung durch­ge­führt und Bun­te Vor­mit­ta­ge online durch­ge­führt. Fast jede Woche fan­den Exkur­sio­nen statt, eine klei­ne neue „Koch-Grup­pe“ konn­te sich wäh­rend der Ein­schrän­kun­gen durch die Pan­de­mie nur pri­vat tref­fen. Aus den Aus­flü­gen wur­den Foto­sa­fa­ris, mitt­ler­wei­le wur­de der 70. Aus­flug gefei­ert. Das Gene­ra­tio­nen-Pro­jekt „Ein Apfel für Michen­dorf“ war sehr auf­wen­dig. Fünf der 80 cm hohe Früch­te hat­te im März ihren Auf­tritt Im Rosen­gut, ein Apfel ging an die Gemein­de. Das Pro­jekt „Die Kur­fürs­ten­ta­fel“ mit aus Holz gefer­tig­ten Gegen­stän­den war schon an eini­gen Stel­len in Pots­dam Mit­tel­mark auf­ge­baut. Es wur­den sechs Bild­bän­de gemein­sam erstellt und gedruckt. Im Moment steht Das „Pro­jekt Cha­mä­le­on und Till Eulen­spie­gel“ an.

TOP   5          Bericht der Kas­sen­prü­fe­rin Anet­te Meix­ner (Online­wahl)
Die Unter­la­gen wur­den geprüft und als sach­lich rich­tig befunden.

TOP   6          Ent­las­tung von Peter Buhlei­er als Kas­sen­wart und von Ellen Schulz als kom­mis­sa­ri­sche Kassenwartin
Peter Buhlei­er und Ellen Schulz wur­den ein­stim­mig entlastet.

TOP   7          Ent­las­tung des Vorstands
Bern­hard Ehren­traut (1. Vor­sit­zen­de),    Anne­lie Dess­om­bes (2. Vor­sit­zen­de)      und  Pia Haa­se     (Öffent­lich­keits­ar­beit) wur­den ein­stim­mig entlastet

TOP   8          Neu­wahl des Vorstands
Bern­hard Ehren­traut (1. Vor­sit­zen­der),   Anne­lie Dess­om­bes (2. Vor­sit­zen­de) und Pia Haa­se            (Öffent­lich­keits­ar­beit) wur­den ein­stim­mig wie­der­ge­wählt. Anet­te Meix­ner (Finan­zen) wur­de ein­stim­mig als Kas­sen­war­tin gewählt.

TOP   9          Haus­halts­plan 2022
Der Kas­sen­stand weist der­zeit ein Minus von 57,67 € auf. Durch zu erwar­ten­de Ein­nah­men 250 € mit­tels der Mit­glie­der­bei­trä­ge, wird ein aus­ge­gli­che­ner Haus­halt gesi­chert sein. Wei­te­re Aus­ga­ben wer­den durch Spen­den finan­ziert, Pro­jek­te und Inter­es­sen­grup­pen finan­zie­ren sich selbst. Öffent­lich­keits­ar­beit und Mate­ri­al­kos­ten wer­den durch För­der­mit­tel und/oder Spen­den finanziert.

TOP  10         Akti­vi­tä­ten des Ver­eins (Kunst­fest, Pro­jek­te Fotosafaris)
— Kunst­fest So 23.10.2022 im Gemein­de­zen­trum Wilhelmshorst
— Fotosafaris
— Pro­jek­te: Rat­haus­bau, Cha­mä­le­on, Fotorallye
— Inter­es­sen­grup­pe: Foto­grup­pe, Bild­be­ar­bei­tungs­grup­pe, Kochgruppe

TOP  11         Mit­glieds­bei­trä­ge und Aufnahmegebühr
Die Höhe des Jah­res­bei­trags auf 25 € wur­de ein­stim­mig beschlos­sen. Der Mit­glieds­bei­trag ist 2022 bis zum 31. Juli zu ent­rich­ten an 2023 jeweils zum 31. Janu­ar des Jahres
Es wur­de ein­stim­mig beschlos­sen kei­ne Auf­nah­me­ge­büh­ren zu erheben.

TOP  12         Anträ­ge und Verschiedenes
Es lagen kei­ne Anträ­ge vor.

TOP  13         Schluss­wort des Vorsitzenden/der Vorsitzenden

Sit­zungs­en­de:          10:55  Uhr

17.05.2022                                         Pro­to­koll­füh­re­rin: Anne­lie Dessombes

 

Sat­zungs­än­de­rung durch Beschluss der JHV vom 17. Mai 2022 

In der Mit­glie­der­ver­samm­lung wur­de beschlos­sen den Mit­glieds­bei­trag für das Haus­halt­jahr 2022 auf 25 € zu erhö­hen. Der Bei­trag ist bis zum 31. Juli fäl­lig. Ab 2023 sind die Bei­trags­zah­lun­gen bis zum 31. Janu­ar 2023 zu entrichten.”

Wer die­ser Ver­pflich­tung nicht nach­kommt wird auf Vorstnds­be­schluss vom 31. Mai 2022 nach sechs Mona­ten aus dem Ver­ein aus­ge­schlos­sen. Eine Bei­tags­zah­lung kann über recht­li­che Mit­tel ein­ge­for­dert werden.

Sat­zung des Kunst­ver­eins Michen­dorf e.V. ( mit Ände­run­gen von 5. Sep­tem­ber 2018, 14. Janu­ar 2019und 17. Mai 2022)

 Sat­zung des Kunst­ver­eins Michen­dorf e.V.

(mit Ände­run­gen vom 5. Sep­tem­ber 2018, 14.01.2019 und 17.05.2022)

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Name des Ver­eins lau­tet „Kunst­ver­ein Michen­dorf e.V.“. Er soll in das Ver­eins­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Nach der Ein­tra­gung führt er den Rechts­form­zu­satz „e.V.“ im Namen.
(2) Das Geschäfts­jahr ist das Kalen­der­jahr (hier 2018).
(3) Der Ver­ein hat sei­nen Sitz in 14552 Michen­dorf (Wald­str. 39a) im Land Brandenburg.

2 Zweck des Ver­eins, Gemeinnützigkeit

(1) Der Ver­ein ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnitts “Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke ” der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung von Kunst und Kultur.
(3) Der Sat­zungs­zweck wird ver­wirk­licht ins­be­son­de­re durch: „För­de­rung kul­tu­rel­ler Betä­ti­gun­gen bzw. kul­tu­rel­ler Ver­an­stal­tun­gen“, „Mal­kur­se“, „Frei­zeit­ge­stal­tung“, „Kunst­au­stel­lun­gen“ „Füh­run­gen „und Veranstaltungen“
(4) Der Ver­ein ist selbst­los tätig; er ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke. Mit­tel des Ver­eins dür­fen nur für die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glie­der erhal­ten kei­ne Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Ver­eins. Es darf kei­ne Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck des Ver­eins fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tun­gen begüns­tigt werden.
(5) Der Ver­ein ist bestrebt, ein Netz­werk mit ande­ren Ver­ei­nen und Ein­rich­tun­gen ähn­li­cher Prä­gung auf­zu­bau­en, um effek­tiv und kos­ten­spa­rend agie­ren zu können.
(6) Spen­den­gel­der bei Ver­an­stal­tun­gen und Kur­sen wer­den in der Regel nicht erwar­tet. Wer­den Spen­den gege­ben, so wer­den die­se von zwei Ver­eins­mit­glie­dern gezählt, einem Vor­stands­mit­glied über­ge­ben und im Haus­halts­buch vermerkt.

3 Erwerb der Mit­glied­schaft, Mitgliedsbeiträge

 (1) Die Mit­glied­schaft im Ver­ein kann auf schrift­li­chen Antrag jede natür­li­che Per­son erwer­ben, die gewillt ist, den Ver­eins­zweck zu för­dern. Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vorstand.
(2) Ein Anspruch auf Auf­nah­me besteht nicht. Die Ableh­nung des Auf­nah­me­an­trags ist nicht anfecht­bar und muss nicht begrün­det werden.
(3) Mit­glie­der bezah­len einen Jah­res­bei­trag von 25€. Die Fäl­lig­keit des Bei­trags ist jeweils am 31. Janu­ar des jewei­li­gen Jah­res. Im Jahr 2022 ist der Bei­trag bis zum 31. Juli 2022 fäl­lig. 

4 Been­di­gung der Mitgliedschaft

(1) Die Mit­glied­schaft endet durch frei­wil­li­gen Aus­tritt oder Ausschluss.
(2) Der Aus­tritt erfolgt durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über dem Vor­stand. Der Aus­tritt kann nur zum Jah­res­en­de erfol­gen und muss spä­tes­tens am 30.9. des lau­fen­den Jah­res beim Vor­stand eingehen.
(3) Ein Mit­glied kann jeder­zeit mit sofor­ti­ger Wir­kung durch Vor­stands­be­schluss aus dem Ver­ein aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn es in gro­ber Wei­se gegen die Inter­es­sen des Ver­eins ver­stößt oder ein sons­ti­ger wich­ti­ger Grund, ins­be­son­de­re ver­eins­schä­di­gen­des Ver­hal­ten, vorliegt.

5 Die Orga­ne des Vereins

Die Orga­ne des Ver­eins sind

  • die Mit­glie­der­ver­samm­lung
  • der Vor­stand.

6 Der Vorstand

 (1) Der Vor­stand besteht aus:

  • dem ers­ten Vorsitzenden
  • dem zwei­ten Vorsitzenden
  • und zwei wei­te­ren Per­so­nen mit beson­de­ren Aufgaben

(2) Der Ver­ein wird gem. § 26 BGB gericht­lich und außer­ge­richt­lich ver­tre­ten durch den ers­ten Vor­sit­zen­den oder den zwei­ten Vor­sit­zen­den jeweils allein.
(3) Die Vor­stands­mit­glie­der wer­den von der Mit­glie­der­ver­samm­lung für die Dau­er von 3 Jah­ren gewählt. Sie blei­ben bis zur Neu­wahl im Amt. Die vor­zei­ti­ge Abbe­ru­fung eines Vor­stands­mit­glieds kann nur bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des erfolgen.(4) Der Vor­stand ist ver­ant­wort­lich für:die Füh­rung der lau­fen­den Geschäfte;

  1. die Aus­füh­rung der Beschlüs­se der Mitgliederversammlung;
  2. die Ver­wal­tung des Vereinsvermögens;
  3. die Auf­stel­lung eines Haus­halts­plans für jedes Geschäftsjahr;
  4. die Buch­füh­rung;
  5. die Erstel­lung des Jahresberichts;
  6. die Vor­be­rei­tung und die Ein­be­ru­fung der Mitgliederversammlung.

(5) Vor­stands­sit­zun­gen wer­den vom ers­ten Vor­sit­zen­den per E‑Mail, schrift­lich oder tele­fo­nisch ein­be­ru­fen. Der Vor­stand beschließt mit ein­fa­cher Mehr­heit. Er ist ohne Rück­sicht auf die Zahl der teil­neh­men­den Vor­stands­mit­glie­der beschluss­fä­hig.  Bei Stim­men­gleich­heit ent­schei­det die Stim­me des ers­ten Vor­sit­zen­den. Stimm­voll­mach­ten sind zuläs­sig. Der Vor­stand ist auch beschluss­fä­hig, wenn nicht alle Vor­stands­äm­ter besetzt sind.
(6) Der Vor­stand kann sich eine Geschäfts­ord­nung geben, in der u.a. die Auf­ga­ben­be­rei­che der ein­zel­nen Vor­stands­mit­glie­der fest­ge­legt werden.
(7) Der Vor­stand haf­tet gegen­über dem Ver­ein und sei­nen Mit­glie­dern nur für Vor­satz und gro­be Fahrlässigkeit.

7 Ver­gü­tung des Vor­stands, Aufwandsersatz
(1) Vor­stands­mit­glie­der sind grund­sätz­lich ehren­amt­lich tätig. Sie kön­nen bei Bedarf eine ange­mes­se­ne pau­scha­le Tätig­keits­ver­gü­tung für Zeit – oder Arbeits­auf­wand erhal­ten. Über die Gewäh­rung und Höhe der Ver­gü­tung beschließt die Mit­glie­der­ver­samm­lung. Für den Abschluss von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit Vor­stands­mit­glie­dern ist der Vor­stand gemäß § 26 BGB (§ 6 Abs. 2 der Sat­zung) zuständig.
(2) Auf­wen­dun­gen für den Ver­ein wer­den gemäß § 670 BGB gegen Vor­la­ge von Bele­gen ersetzt. 

8 Kas­sen­prü­fung 

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt einen Kas­sen­prü­fer, der nicht Vor­stands­mit­glied ist, für die Dau­er von zwei Jah­ren. Die­ser über­prüft am Ende eines jeden Geschäfts­jah­res die sach­li­che und rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit der Buch- und Kas­sen­füh­rung. Der Kas­sen­prü­fer erstat­tet Bericht in der nächst­fol­gen­den Mit­glie­der­ver­samm­lung. 

9 Ordent­li­che Mitgliederversammlung

(1) Die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung wird min­des­tens ein­mal jähr­lich abge­hal­ten. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wird vom Vor­stand in Text­form ein­be­ru­fen unter Ein­hal­tung einer Frist von vier Wochen. In der Ein­la­dung sind die Tages­ord­nung sowie die Gegen­stän­de der anste­hen­den Beschluss­fas­sun­gen anzu­ge­ben. Jede Mit­glie­der­ver­samm­lung ist unab­hän­gig von der Zahl der erschie­ne­nen Mit­glie­der beschlussfähig.
(2) Die Mit­glie­der­ver­samm­lung ist zustän­dig für:

  1. a) die Wahl und Abbe­ru­fung der Vorstandsmitglieder;
  2. b) die Wahl des Kassenprüfers
  3. c) die Geneh­mi­gung des vom Vor­stand auf­ge­stell­ten Haus­halts­plans für das nächs­te Geschäftsjahr;
  4. d) die Ent­ge­gen­nah­me des Jah­res­be­richts und die Ent­las­tung des Vorstands;
  5. e) die Fest­set­zung der Höhe und der Fäl­lig­keit des Jahresbeitrages;
  6. f) die Beschluss­fas­sung über Sat­zungs­än­de­run­gen und die Auf­lö­sung des Vereins.

(3) Die Beschluss­fas­sung der Mit­glie­der­ver­samm­lung erfolgt mit ein­fa­cher Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men, sofern Gesetz und Sat­zung das nicht anders regeln. Stimm­voll­mach­ten sind nicht zuläs­sig. Auf Antrag beschließt die Mit­glie­der­samm­lung, ob geheim abge­stimmt wird. Bei Wah­len ist der Kan­di­dat gewählt, der die meis­ten Stim­men auf sich ver­eint. Bei Stim­men­gleich­heit fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den Kan­di­da­ten mit den meis­ten Stim­men statt.
(4) Sat­zungs­än­de­run­gen und Auf­lö­sung des Ver­eins bedür­fen einer Mehr­heit von ¾ der abge­ge­be­nen Stimmen.
(5) Die Ver­samm­lung wird vom 1. Vor­sit­zen­den gelei­tet. Bei des­sen Abwe­sen­heit wählt die Ver­samm­lung den Ver­samm­lungs­lei­ter. Der Ver­samm­lungs­lei­ter bestimmt den Pro­to­koll­füh­rer. 

10 Pro­to­kol­lie­rung von Beschlüssen

Die Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung wer­den pro­to­kol­liert. Das Pro­to­koll ist vom Ver­samm­lungs­lei­ter und Pro­to­koll­füh­rer zu unterzeichnen.

11 Außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung 

(1) Eine außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung ist ein­zu­be­ru­fen, wenn dies im Inter­es­se des Ver­eins erfor­der­lich erscheint oder wenn die Ein­be­ru­fung von min­des­tens 20 % der Mit­glie­der schrift­lich unter Anga­be von Zweck und Grün­den ver­langt wird.(2) Für die außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung gel­ten die Rege­lun­gen in §§ 9 und 10 der Sat­zung entsprechend.

12 Sat­zungs­än­de­run­gen durch Vorstand

Der Vor­stand kann Sat­zungs­än­de­run­gen, die von einem Gericht oder einer Behör­de ver­langt wer­den, beschließen.

13 Auf­lö­sung des Ver­eins, Mit­tel­ver­wen­dung 

Bei Auf­lö­sung des Ver­eins oder bei Weg­fall steu­er­be­güns­tig­ter Zwe­cke fällt das Ver­mö­gen des Ver­eins an eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder eine ande­re steu­er­be­güns­tig­te Kör­per­schaft zwecks Ver­wen­dung für Kunst und Kultur.

14 Daten­schutz im Verein

(1) Zur Erfül­lung der Zwe­cke und Auf­ga­ben des Ver­eins wer­den unter Beach­tung der Vor­ga­ben der EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über per­sön­li­che und sach­li­che Ver­hält­nis­se der Mit­glie­der im Ver­ein verarbeitet.
(2) Soweit die in den jewei­li­gen Vor­schrif­ten beschrie­be­nen Vor­aus­set­zun­gen vor­lie-gen, hat jedes Ver­eins­mit­glied ins­be­son­de­re die fol­gen­den Rech­te: — das Recht auf Aus­kunft nach Arti­kel 15 DS-GVO, — das Recht auf Berich­ti­gung nach Arti­kel 16 DS-GVO, — das Recht auf Löschung nach Arti­kel 17 DS-GVO, — das Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung nach Arti­kel 18 DS-GVO, — das Recht auf Daten-über­trag­bar­keit nach Arti­kel 20 DS-GVO und — das Wider­spruchs­recht nach Arti­kel 21 DS-GVO.
(3) Den Orga­nen des Ver­eins, allen Mit­ar­bei­tern oder sonst für den Ver­ein Täti­gen ist es unter­sagt, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unbe­fugt zu ande­ren als dem jewei­li­gen Auf­ga­ben­er­fül­lung gehö­ren­den Zweck zu ver­ar­bei­ten, bekannt zu geben, Drit­ten zugäng­lich zu machen oder sonst zu nut­zen. Die­se Pflicht besteht auch über das Aus­schei­den der oben genann­ten Per­so­nen aus dem Ver­ein hinaus.
(4) Zur Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben und Pflich­ten nach der EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz bestellt der geschäfts­füh­ren­de Vor­stand einen Datenschutz-Verantwortlichen.
(5) Das am 25.05.2018 in Kraft getre­te­ne kom­plett über­ar­bei­te­tes Daten­schutz­recht inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on wird über­nom­men. Ab dann gel­ten die EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz in der über­ar­bei­te­ten Fas­sung vom 05.07.2017 (Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt). Der For­mu­lie­rungs­vor­schlag berück­sich­tigt bereits die ab dann gel­ten­den Bestimmungen.
Die Ände­rung der Sat­zung wur­de beschlos­sen in der Mit­glie­der­ver­samm­lung am
17. Mai 2022 in 14552 im Gemein­de­zen­trum Wil­helms­horst, Albert Schweit­zer Str. 9–11

 

 

 

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